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A93: Papilläres Schilddrüsenkarzinom


Histologie

  • Organdiagnose: Schilddrüse
  • Papillär differenzierter Tumor mit dachziegelartig überlappenden Tumorzellen.
  • Tumorzellkerne typischerweise mit homogenen, eosinonroten Zytoplasmainvaginationen, die eine Kernvakuole vortäuschen (Milchglaskerne) und kleinen Nukleoli. Die Kernkonturen leicht unregelmäßig, teilweise eingekerbt.
  • Psammomatöse Verkalkungen oder follikuläre Differenzierungen können vorkommen

Kurspräparat

Epidemiologie
Das papilläre Schilddrüsenkarzinom ist außerhalb der Struma-Endemiegebiete der häufigste maligne Schilddrüsentumor und macht rund 80% der Schilddrüsenkarzinome aus. Es überwiegen Frauen in einem Verhältnis von 3:1. Im Gegensatz zu follikulären Karzinomen kommt es häufig auch in nicht vergrößerten Schilddrüsen zum Tumorwachstum. Ein Charakteristikum ist die frühe lymphogene Metastasierung.

Klinik
Der Tumor findet sich nicht selten als Zufallsbefund in einer benignen Knotenstruma. Bei fortgeschrittenem Befund finden sich Spätsymptome wie organüberschreitendes Tumorwachstum mit fehlende Schluckverschieblichkeit, fixierter Haut, Heiserkeit, und die Horner-Trias (Miosis, Ptosis und Enophthalmus). Etwa 20% der Tumoren werden aufgrund vergrößerter zervikaler (und/oder supraklavikulärer) Lymphknoten diagnostiziert.

Pathologie
Bei Diagnose beträgt die Tumorgröße durchschnittlich 1 – 2 cm. Die Tumoren sind makroskopisch grau-weisslich, gegenüber dem umgebenden Parenchym unscharf begrenzt und häufig multifokal. Der Begriff “papilläres Mikrokarzinom” wird für Tumoren mit weniger als 1 cm im Durchmesser verwendet.

Diagnosik
Die Abklärung unklarer Raumforderungen in der Schilddrüse erfolgt durch Feinnadelbiopsie.

Therapie

  • Radikale Thyreoidektomie mit Dissektion der Halslymphknoten (Neck-Dissection)
  • Ablative Radiojodtherapie 3-4 Wochen postoperativ
  • Lebenslange Substitution mit L-Tyroxin

Prognose
Insgesamt hat die Erkrankung eine relativ günstige Prognose.

Zum Weiterlesen:
Schilddrüsenkarzinome

Bearbeiter: Thomas Longerich
Letzte Änderung: 5.03.2017